HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Tierkommunikatorin / Reikimeisterin hat keinerlei medizinische bzw. theparapeutische Ausbildung. Sie stellt auch keine Diagnosen.
Tierkommunikation und Reiki ersetzen keine Untersuchung und Behandlung durch einen Artz/ Tierarzt, Heilpraktiker/Tierheilpraktiker, Hufschmied oder sonstigen Therapeuten.
März 2004 gab es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Danach ist Reiki einer Heilertätigkeit gleichzustellen und somit darf jeder Reiki ausüben solange keine Diagnosen erstellt werden. (Informationen hierzu im Reiki-Magazin Ausgabe 3/2004 unter www.reiki-magazin.de)
Tierkommunikation beschränkt sich auf das Übermitteln der Bilder, Gefühle und Worte, in denen sich die Botschaft des Tieres für die Tierkommunikatorin darstellt. Dabei ist es nicht gänzlich auszuschließen, dass sich auch Gedanken, Erwartungen und Erfahrungen der Tierkommunikatorin in die Kommunikation einfliessen. Es besteht kein Anpsruch auf irgendeine Erfolg durch die Beauftragung zur Kommunikation mt einem Tier.
Bei der Kontaktaufnahme und Reikisitzung wird das Tier zu erst gefragt, ob es kommunizieren oder "behandelt" werden möchte. Der Willen des Tieres muss akzeptiert werden und daher wird dann Abstand von einer weiteren Kommunikation / Anwendung genommen. Der Tierbesitzer / die Tierbesitzerin soll dann auch den Wunsch des Tieres akzeptieren. Ein Anrecht auf ein Gespräch hätte der Besitzer in diesem Fall nicht. Der Rechnungsbetrag für diese Beauftragung wird 50 % erstattet, ein darüber hinaus gehender Schadenersatz würde nicht gewährt.